Flohmarkt

Standplätze

Ein Blick auf den beliebten Tausch- und Trödelmarkt auf dem Siegfriedplatz
Ein Blick auf den beliebten Tausch- und Trödelmarkt auf dem Siegfriedplatz

Der Tausch- und Trödelmarkt auf dem Siegfriedplatz ist ein Stadtteilflohmarkt. Standplätze können wir nur an BewohnerInnen des alten Bielefelder Westens vergeben, das ist das Gebiet zwischen Jöllenbecker-, Melanchthon-, und Wertherstraße sowie dem Ostwestfalendamm. Die Größe eines Standplatze darf die Größe eines Tapeziertisches (Länge x Breite) + einen Kleiderständer nicht überschreiten.
Der traditionelle Tausch- und Trödelmarkt findet normalerweise von März bis Oktober, in der Regel am letzten Samstag im Monat von 15 bis 18 Uhr statt.
Alle Flohmärkte werden ehrenamtlich organisiert.
Wenn Sie Lust haben mitzuhelfen, sprechen Sie uns einfach an!

Standgeld und Zusage

Das Standgeld beträgt 15 € ohne Kuchen, 10 € + ein Trockenkuchen sowie 5 € + eine Torte.
Sie brauchen eine Zusage, die Sie, vor Beginn des Flohmarktes am Fenster der Bürgerwache abgeben.
Entrichten Sie das Standgeld am Tag des Marktes bitte am Fenster der Bürgerwache bis 15 Uhr, sonst müssen wir bei der Kontrolle ein verspätetes Standgeld von 25 € erheben.

Anmeldung

Werfen Sie bitte jeweils am 1. des Monats zwischen 9 und 21 Uhr einen frankierten, an sich selbst adressierten Briefumschlag (ohne Anschreiben und Extra-Umschlag drumherum) in unseren Briefkasten in der Eingangstür. Auf der Rückseite können Sie »Geld« oder »Kuchen« vermerken, was Ihnen lieber ist. Sollte es Ihnen egal sein, ob Sie einen Standplatz mit Kuchen oder nur Standgeld bekommen, können Sie auf der Rückseite »Geld/Kuchen« vermerken.
Es entscheidet das Los. Postkarten und Mehrfachbewerbungen bleiben unberücksichtigt!

Ganz wichtig!

  • Wir nehmen nur selbstgebackenen Kuchen an.
  • Der Kuchen muss normal groß und verkaufs- und verzehrfähig sein, d.h. durchgebacken und abgekühlt, bzw. im Kühlschrank schnittfest geworden sein (bei Torten).
  • Die Zusage muss unbedingt zum Tausch- und Trödelmarkt mitgebracht werden, sonst dürfen Sie Ihren Stand nicht aufbauen! Ausnahmen können wir nicht mehr zulassen.
  • Bitte entsorgen Sie, nach Abbau Ihres Standes, ihren Müll selbstständig.

Ein Flohmarkt in 3 1/2 Minuten

Ein Zeitraffer-Video vom Flohmarkt im Oktober 2022 (© Bastian Roloff)

Der alte Bielefelder Westen

Einzugsgebiet

Nicht zugelassen sind:

  • gewerbsmäßiger Handel
  • Kunsthandwerk
  • Warensortimente größeren Umfangs
  • Lebensmittel und Getränke
  • Natürliche Pflanzen und Blumen
  • Lebende Tiere und Tierfutter
  • Kraftfahrzeuge
  • Gewaltverherrlichende Medien
  • Kriegsspielzeug und militärische Ausrüstungsstücke
  • Schusswaffen und Munition
  • Gegenstände mit unmittelbarem Bezug zu NS-Gedankengut